Am 11.Dezember 2028 jährt sich zum 600. mal die Verleihung der Stadtrechte durch Herzog Arnold (Egmont) von Geldern.
"600 Jahre Stadt Straelen?" - mag sich so mancher Fragen, haben wir nicht erst 1992, also 36 Jahre vorher 650 Jahre Stadt Straelen gefeiert? Das ist richtig. Der Grund dieser unterschiedlichen Auslegung liegt in der Tatsache, dass sich selbst Historiker nicht einig sind, wann eine Stadt eine Stadt ist. Bedarf es hierfür die formelle Ausstellung des Stadtrechtsprivilegs in Form einer Urkunde oder reicht schon das Vorhandensein einer Befestigung, des Marktrechts oder sogar die einfache Benennung als Stadt in allgemeinen Urkunden aus, um eine Stadt mit allen Rechten und Pflichten zu sein?
Die Antwort auf diese Frage können und wollen wir hier nicht beantworten. Stefan Frankewitz greift diesen Umstand im Buch "650 Jahre Stadt Straelen" in seinem Aufsatz "Der Beleg von 1342" zwar auf, kann aber auch nur eine, wenn auch sehr glaubhafte und nachvollziehbare Vermutung anstellen, die hier kurz wiedergegeben werden soll.
Ab dem 13. Jahrhundert kommt es vermehrt zu Stadtgründungen und Stadterhebungen am Niederrhein. Auch der Graf von Geldern erhob in seinem Territorium verschiedene Orte zu Städte: 1231 Harderwyck, 1233 Arnheim, Lochem und Emmerich, 1237 Doesburg, 1263 Wageningen und 1277 Groenlo. Auffällig ist, dass keiner dieser geldrischen Städte in unserem Gebiet, das heißt südlich des Rheins liegt. In diesem Bereich der Grafschaft, später auch Oberquartier genannt, hat es mit Roermond, Goch, Geldern und Venlo bereits im 13. Jahrhundert Orte gegeben, die sich zwar "Stadt" nannten, keine dieser Städte kann jedoch eine Stadterhebungsurkunde weder im Original, noch in Abschrift vorweisen.
Da nicht anzunehmen ist, dass nur in den Städten des Oberquartiers alle älteren Privilegien durch Stadtbrände vernichtet wurden, hingegen in den anderen Städten der Grafschaft Geldern die alten Urkunden - im Original oder zumindest in Abschrift - aber weitgehend die Zeiten überdauert haben, ist davon auszugehen, dass wir es in der Grafschaft Geldern mit zwei verschiedenen Rechtskreisen zu tun haben, die geographisch durch den Rhein getrennt wurden.
Diese Annahme von Stefan Frankewitz erklärt, warum Straelen bereits 1342 in einer Rechnung als Stadt bezeichnet wurde und es vermutlich in seiner Rechtsstellung auch war. Ebenfalls gibt es Belege dafür, dass Straelen bereits 1362 einmal zerstört wurde, was darauf hinweist, das Straelen über eine Befestigung verfügte, was ebenfalls ein Hinweis auf eine Stadt sein dürfte. Warum es dennoch 1428 zusätzlich zu einer offiziellen Verleihung einer Stadterhebungsurkunde kam, bleibt weiterhin im unklaren.
Allein eine einzige Definition des mittelalterlichen Stadtbegriffs trifft für alle Städte zu, ob sie eine Stadterhebungsurkunds vorweisen können oder nicht:
"Stadt ist, was sich selbst Stadt nennt" und "Stadt ist, was im amtlichen Sprachgebrauch als Stadt bezeichnet wird".
Nehmen wir deshalb den glücklichen Umstand an, dass wir 14 Jahre nach der 600-Jahr Feier 2042 dann 700 Jahre Stadt Straelen feiern können. Es gibt schlimmeres! Über die Feierlichkeiten 2028 werden auch wir auf dieser Website informieren.